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Förderung der Psychoanalyse

Balint Stiftung

Über Michael Balint

Michael Balint (* 3. Dezember 1896 in Budapest als Mihály Maurice Bergsmann, † am 31. Dezember 1970 in London) war ein ungarischer Psychoanalytiker. Michael Balint Photo

Balint studierte Medizin in Budapest. Er ging 1920 nach Berlin, wo er seine psychoanalytische Ausbildung bei Hans Sachs begann. 1929 publizierte er eine Arbeit über Psychoanalyse und klinische Medizin, die ihn zu einem der Pioniere der psychosomatischen Medizin machte.

1924 kehrte er nach Budapest zurück, wo er seine psychoanalytische Ausbildung bei Sandor Ferenczi fortsetzte. Seit 1926 war er als Lehranalytiker am Psychoanalytischen Institut in Budapest zugelassen. 1939 emigrierte Balint nach England, zunächst nach Manchester und später nach London. 1947 nahm er seine Arbeit an der Tavistock Clinic auf, wo er, zusammen mit seiner späteren Frau Enid Balint, seine Forschungen am Family Discussion Bureau begann.

Im Jahre 1950 fand das erste Seminar für Allgemeinpraktiker statt- eine Fallbesprechungsgruppe, in der es um die Auseinandersetzung mit den in der allgemeinärztlichen Praxis auftretenden psychologischen Problemen ging: Als sogenannte ãBalintgruppenÒ haben diese Seminare inzwischen weltweite Verbreitung gefunden. Balints vorrangiges Interesse galt der Wirkung der frühkindlichen Erfahrung, der frühen Mutter-Kind-Beziehung und der Entwicklung neuer therapeutischer Techniken. 1968 wurde er zum Präsidenten der Britischen Psychoanalytischen Gesellschaft gewählt.

Aus Wikipedia über Michael Balint: www.wikipedia.de

Foto: mit freundlicher Genehmigung des, und zur Verfügung gestellt durch das Michael-Balint-Institut-Hamburg

Satzung der Balint Stiftung zur wissenschaftlichen Förderung der Psychoanalyse (Auszug)

Präambel

In Erinnerung an den in Ungarn geborenen und in London tätig gewesenen Psychoanalytiker Dr. med. et phil. Michael Balint gründen Prof. Dr. med. Helmut Thomä und Dr. med. Brigitte Thomä eine rechtlich unselbständige Stiftung. Gefördert werden sollen mit Mitteln der Stiftung insbesondere Psychoanalytiker oder analytische Psychotherapeuten aus osteuropäischen Ländern und der Deutschen Demokratischen Republik. Die Stiftung soll bei der Ulmer Universitätsgesellschaft e.V. treuhänderisch geführt werden. Die Stiftung ist berechtigt, Zuwendungen auch von dritter Seite entgegenzunehmen. In Ausführung der mit der Stiftung verbundenen Auflagen vereinbaren die Stifter und die Ulmer Universitätsgesellschaft e.V. folgende Satzung:

§ 1 Name, Rechtsform

Die Stiftung führt den Namen Balint-Stiftung zur wissenschaftlichen Förderung der Psychoanalyse. Sie ist nicht rechtsfähig und wird von der Ulmer Universitätsgesellschaft e.V. treuhänderisch verwaltet. Die Stiftung hat ihren Sitz in Ulm. Sie wird mit einem Anfangskapital von DM 50.000,- ausgestattet. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ãSteuerbegünstigte ZweckeÒ der Abgabeordnung.

§ 2 Zweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der wissenschaftlichen Forschung, Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Psychoanalyse. In erster Linie sollen Psychoanalytiker oder analytische Psychotherapeuten aus osteuropäischen Ländern, insbesondere Ungarn, und aus der DDR mit Mitteln der Stiftung im klinischen und wissenschaftlichen Bereich weitergebildet werden.

§ 3 Beirat

Der Beirat ist das einzige Organ der Stiftung. Er besteht aus 5 Personen. Sie bestimmen einen von ihnen mit einfacher Mehrheit zum Sprecher. Die Mitarbeit im Beirat ist ehrenamtlich. Es wird kein Kostenersatz gewährt. Die Mitgliedschaft im Beirat endet spätestens am 31.12. des Jahres, in dem die Mitgliedschaft sich zum 15. Male jährt. Dem ersten Beirat gehören an: der Stifter Prof. Dr. med. Helmut Thomä (bis 31.12.1993), Prof. Dr. med. Horst Kächele, Privatdozent Dr. med. Roderich Hohage sowie der jeweilige Vorsitzende der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung und ein von der Ulmer Universitätsgesellschaft e.V. zu benennendes Mitglied. Bei Ausscheiden eines Beiratsmitglieds, gleich aus welchem Grunde, erfolgt die Nachwahl durch die verbleibenden Mitglieder. Die Wahl erfolgt auf einer Sitzung des Beirats, zu der mit einer Frist von 4 Wochen unter Nennung der Tagesordnung vom Sprecher einzuladen ist, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen. Zugewählt werden sollen nur psychoanalytische Hochschullehrer mit Mitgliedschaft bei der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung.

(Auszug)

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